Zu Mietverträgen tagungswerk – Raumnutzung
1. Preise
Die Preise entsprechen den im Buchungsprozess angegebenen Preisen. Mehraufwand durch extra Reinigung, Reparaturen, defekte Gegenstände oder Ausstattung der vermietet Räume werden gesondert in Rechnung gestellt.
Abweichende Preise müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Buchungen
Buchungen gelten beiderseits erst als verbindlich, wenn die Buchungsanfrage durch den Vermieter per Email angenommen wurde und der_die Mieter_in die Anzahlung auf das Konto des Vermieters überwiesen hat. Bis dahin behält sich der Vermieter vor, den Raum / die Räume anderweitig zu vergeben. Der Mietvertrag kommt grundsätzlich durch Schriftform auf digitalem Wege zustande. Bei Buchungen, die das Folgejahr betreffen, behält sich der Vermieter das Recht vor, Preisänderungen im Rahmen seiner Kostensteigerungen vorzunehmen.
3. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Grundsätzlich ist vorab eine Anzahlung zu leisten. Der_die Mieter_in erhält eine Kostenaufstellung bei Buchung sowie eine Abschlussrechnung nach dem Buchungszeitraum. In jedem Fall ist die vereinbarte Miete inkl. erbrachter Zusatzleistungen spätestens 14 Tage nach Ende des jeweiligen Buchungszeitraums fällig.
Für den vereinbarten Mietpreis und andere Zahlungen gilt das Geschäftskonto des Vermieters, dass in der Rechnung angegen ist.
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt die/der Mieter_in folgenden Ausfall- und Vorhaltungsausgleich:
Stornierung ab 45 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % des Mietpreises.
Stornierung ab 21 Tage vor dem gebuchten Termin: 75 % des Mietpreises.
Stornierung ab 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 90 % des Mietpreises.
Ohne vorherige Absage des gebuchten Termins: 100 % des Mietpreises.
Achtung: Sollte eine Nutzung der Räume in der von_m Mieter_in geplanten Weise durch vorgeschriebene Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, so berechtigt dies NICHT zur Kündigung des Mietvertrages durch den_die Mieter_in. In diesem Fall kann nur eine Stornierung entsprechend der oben genannten Stornierungsbedingungen erfolgen. Der_die Mieter_in muss sich vor Abschluss des Vertrages selbständig über die entsprechenden Vorschriften informieren und seine Nutzungspläne entsprechend angleichen.
Der_die Vermieter_in behält sich vor den Mietvertrag fristlos zu kündigen, falls die angestrebte Vermietung nicht im Einklang mit den aktuell im Land Berlin geltenden Hygiene- und Infektionsschutzverordnungen bzw. Gesetzen erfolgen kann. Für Schadenersatz wird der Vermieter gegenüber dem_der Mieter_in in diesem Falle nicht aufkommen. Ebenso wird der Vermieter keine Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung stellen.
4. Nutzung der Räume
Reservierte Seminar- und Gruppenräume stehen der_dem Veranstalter_in für den Zeitraum der Anmietung zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Das Rauchen ist im gesamten Haus verboten. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Bei verschuldetem Auslösen des Hausalarms z.B. durch Rauch ist in den Nachtstunden eine Aufwandsentschädigung von 20,- € zu zahlen. Das Anbringen von Bildern, Plakaten u. Ä. ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Leisten und Pinnwänden gestattet. Der_die Mieter_in muss die Regeln der Hausordnung beachten, insbesondere bezüglich der Ruhezeiten.
Der_die Mieter_in ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen diskriminierendes und/oder menschenverachtendes Gedankengut positiv oder unkritisch dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es von dem_der Mieter_in selbst oder von Besucher_innen der Veranstaltung. Der_die Mieter_in bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine entsprechenden Inhalte haben wird und diese auch nicht im Rahmen des Mietverhältnisses geduldet werden. D.h., dass insbesondere weder in Wort noch Schrift oder durch Symbole Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht werden dürfen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der_die Mieter_in für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich der Vermieter vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und auf Kosten des_der Mieter_in aufzuheben bzw. Personen der Räumlichkeiten zu verweisen.
5. Überlassung an Dritte
Der_die im Vertrag angegebene Mieter_in ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter_in. Es wird versichert, dass der_die Mieter_in nicht im Auftrag eines_r anderen Veranstalters_in handelt. Der_die Mieter_in ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrach der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie zu vermieten.
6. Haftung
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des_der Mieter_in in den Räumen der Vermieter. Der Vermieter übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Der_die Mieter_in haftet ohne Verschuldungsnachweis für alle Sachschäden am Vermögen des Vermieters, die durch sie_ihn, sein_ihr Personal oder die Teilnehmer_innen an der Veranstaltung während derselben und/oder während der Vor- oder Nachbereitung verursacht werden. Die_der Mieter_in hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Die_der Mieter_in haftet als Gesamtschuldner_in.
7. Rückgabe der Mietsache und Reinigung
Der_die Mieter_in ist – so keine Endreinigung durch tagungswerk vereinbart wurde – für die Reinigung der überlassenen Räumlichkeiten verantwortlich und hat die Räume so zu verlassen, wie sie übernommen worden sind. Die Seminarräume und das Gästehaus sind in jedem Fall besenrein zu übergeben. Im Falle der Küchennutzung müssen alle Geschirrstücke und Küchenwerkzeuge gründlich gereinigt übergeben werden. Bei eigener Endreinigung durch den_die Mieter_in muss der Boden feucht gewischt werden. Toiletten, Duschen und Küchen (inkl. Geschirr, Elektrogeräten und Werkzeugen!) sind ebenfalls gründlich zu reinigen.